Häufig gestellte Fragen


Bitte beachten Sie, dass die FAQ – beginnend im März 2022 – chronologisch nach Ereignissen gelistet und fortwährend ergänzt werden. Die jeweils neuesten Meldungen und Entwicklungen finden Sie am Ende der FAQ.


Eine für Sie wichtige Frage wurde in den FAQ nicht berücksichtigt?
Dann schreiben Sie uns gern unter: kundenservice@gw-peinerland.de

Allgemein

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Was ist der "Notfallplan Gas"?

Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen SoS-Verordnung, d. h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Eskalationsstufen, je nachdem, wie deutlich der Eingriff des Staates ist.

Frühwarnstufe: In der earsten Stufe tritt ein Krisenteam beim Bundeswirtschaftsministerium zusammen, das aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

Alarmstufe: Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Entspannung der Lage. Auch hier können die in Stufe 2 genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehören wiederum beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

Notfallstufe: Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage“, vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum „Bundeslastverteiler“. Ihr obliegt dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern die Verteilung von Gas. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d. h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen, wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.

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Wie ist aktuell die Versorgungslage mit Gas in Deutschland?

Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpasslage. Dennoch müssen wir die Vorsorgemaßnahmen erhöhen. Mit Ausrufung der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zusammengetreten, das aus den relevanten Bundes- und Landesbehörden und den Energieversorgern besteht und die Lage regelmäßig beobachtet.

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Sind jetzt schon die Produktionsstätten in Deutschland durch Gasmangel beeinträchtigt?

Aktuell sieht die Bundesregierung keine Versorgungsengpässe und damit auch keine Beeinträchtigungen in der Produktion. Die Bundesregierung tut alles, damit die Versorgungssicherheit auch weiterhin gewährleistet bleibt.

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Ist auch die Stromversorgung gefährdet?

Unsere Stromversorgung beruht auf unterschiedlichen erneuerbaren sowie konventionellen Energieträgern. Gaskraftwerke hatten in Deutschland 2021 einen Anteil von rund 15 Prozent an der gesamten Bruttostromerzeugung.

Die grundlegende Frage ist: Kann die entfallende Stromerzeugung aus Gaskraftwerken bei einer Gasmangellage durch die dann verbleibenden Energiequellen, also erneuerbare Energien, Kohle und Öl ersetzt werden? Erste Analysen mit Kurzfristperspektive zeigen, dass lediglich eine kleine Menge an Gas für Gaskraftwerke benötigt würde, die aufgrund ihrer Standorte im Hinblick auf die Systemsicherheit in den Stromnetzen als systemrelevant gelten. Diese genießen aufgrund ihrer Bedeutung für die Stromversorgung auch einen besonderen Status und werden im Vergleich zu allen anderen ungeschützten Gaskunden nachrangig abgeregelt.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz analysiert zudem derzeit mit der Bundesnetzagentur und den Übertragungsnetzbetreibern, wie sich eine eingeschränkte Brennstoffverfügbarkeit auf die Stromversorgungssicherheit im nächsten Winter auswirkt und welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. Dabei wird geprüft, wie eine mögliche entfallende Stromerzeugung aus Gaskraftwerken mit vorhandenen Erzeugungskapazitäten kompensiert werden. Langfristig trägt zudem der zügige Ausbau der erneuerbaren Energien erheblich dazu bei, die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern dauerhaft zu reduzieren.

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Warum wurde die Frühwarnstufe am 30. März 2022 ausgerufen?

Die aktuelle politische Lage ist aufgrund des anhaltenden Kriegsgeschehens unberechenbar. Durch das Ausrufen der Frühwarnstufe ist ein Krisenteam im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ins Leben gerufen. Das BMWK wird so sehr viel engmaschiger über die aktuelle Versorgungslage in den einzelnen Regionen Deutschlands informiert und der enge Austausch zwischen allen Beteiligten aller Ebenen ist institutionalisiert.

Darüber hinaus sind mit Ausrufen der Frühwarnstufe von allen Marktpartnern (Gasversorgern, Netzbetreibern sowie privaten und gewerblichen Kunden) markt- und netzbezogene Maßnahmen in die Wege zu leiten. Darunter fallen u. a. vertragliche Regelungen zwischen Großverbrauchern und Netzbetreibern, die Umschaltungen auf alternative Energieträger regeln.

Die Frühwarnstufe soll aber vor allem den Marktteilnehmern die Dringlichkeit vorbeugender oder vorbereitender Maßnahmen unterstreichen.

Betroffene Unternehmen sind aufgefordert, jetzt mit Maßnahmen zur Einsparung des Gasverbrauchs zu beginnen und sich mit eigenen Notfallplänen auf eine Reduktion oder eine Gas-Abschaltung vorzubereiten.

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Wer gehört zum Krisenteam des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)?

Zum Krisenteam Gas gehören neben den Vertretern des BMWK auch Vertreter der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas, der Fernleitungsnetzbetreiber; zudem unterstützen Vertreter der Bundesländer. Das Krisenteam Gas tagt regelmäßig, um auf Basis der täglichen Meldungen der Fernleitungsnetzbetreiber und des Marktgebietsverantwortlichen die Entwicklung der weiteren Situation am Gasmarkt zu beobachten und das BMWK zu beraten.

Die Fernleitungsnetzbetreiber und Verteilnetzbetreiber werden im Rahmen ihrer Verantwortung netz- und marktbezogene Maßnahmen gemäß § 16 und § 16a EnWG ergreifen. Die EU-Kommission und die Nachbarstaaten wurden über die Ausrufung der Frühwarnstufe unterrichtet. Das BMWK steht im kontinuierlichen Kontakt mit der EU-Kommission.

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Warum sind die G7-Staaten nicht bereit, in Rubel zu bezahlen?

Die Gaslieferungen, die deutsche, europäische oder andere Unternehmen der G7-Staaten erhalten, werden in Euro bzw. Dollar bezahlt. Mit der Ankündigung Putins, dass Gas nur noch in Rubel bezahlt werden darf, wird einseitig in privatrechtliche Verträge eingegriffen. Die G7-Staaten haben in einer gemeinsamen Erklärung am 28. März 2022 die Bezahlung in Rubel abgelehnt. Auch die Europäische Union hält dies für nicht hinnehmbar. Ziel der russischen Regierung ist es, mit dem Schritt den Rubelkurs zu stützen. Damit sollen indirekt die Sanktionen gegen die russische Zentralbank geschwächt werden.

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Was passiert, wenn Russland seine Energielieferungen nach Deutschland einstellt?

Für die kommenden Wochen und den Sommer könnten wir dank der bereits ergriffenen Vorsorgemaßnahmen auf russisches Gas verzichten. Um im kommenden Winter die Versorgung weiter zu gewährleisten, müssen weitere Maßnahmen ergriffen werden. Es gilt: Je mehr Gas im Frühjahr und Sommer verbraucht wird, desto schwieriger wird die Lage im Winter. Umgekehrt: Je mehr Energie jetzt gespart wird, desto besser kommen wir durch den Winter. Daher ist jeder Gasverbraucher aufgerufen, so viel Energie wie möglich einzusparen.

Wie Verbraucherinnen und Verbraucher selbst einfach Energie sparen und damit einen Beitrag leisten können, finden Sie u. a. auf der Homepage der Gemeindewerke Peiner Land. Weiterführende Informationen finden Sie auch unter BMWK.

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Welche Rolle spielen die Gasspeicher in Deutschland?

Die meist unterirdischen Speicher haben grundsätzlich die Funktion, im Sommer überschüssige Importe aufzunehmen, um im Winter zusammen mit den Lieferungen aus dem Ausland die Gasversorgung zu sichern. Sie dienen als eine Art Puffer für den saisonal sehr unterschiedlichen Gasabsatz. In der Regel wird dann im Winter – je nach Temperatur und weiteren Lieferungen – das Gas in das Netz ausgespeichert. Ein neues, im Frühjahr 2022 verabschiedetes Gasspeichergesetz soll nun dafür sorgen, dass die deutschen Speicher beispielsweise am 1. November mindestens zu 90 Prozent gefüllt sind. Theoretisch kann das Speichervolumen laut Bundesregierung Deutschland zwei bis drei durchschnittlich kalte Wintermonate mit Gas versorgen. Bis zur Energiekrise hat Deutschland jährlich etwa 1.000 Terawattstunden Erdgas verbraucht. In den Gasspeichern können maximal rund 256 Terawattstunden gespeichert werden.
Der Gasverbrauch ist in den letzten Monaten stark rückläufig.

Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gasspeichergesetz-2029266

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Warum wurde die Alarmstufe am 23. Juni 2022 ausgerufen?

Heute hat der Bundeswirtschaftsminister die Alarmstufe des „Notfallplans Gas“ ausgerufen. Die Alarmstufe tritt in Kraft, wenn eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vorliegt, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt, der Markt aber noch in der Lage ist, diese Störung oder Nachfrage allein zu bewältigen. Die Gasversorgung ist Stand heute noch gewährleistet. Allerdings gilt es, mit Blick auf den kommenden Winter Vorsorge zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen einer weiteren Verknappung des Gasangebots zu begrenzen. Die Alarmstufe ist auch Voraussetzung für die Umsetzung der Pläne der Bundesregierung, dass bereits stillgelegte Kohle-Kraftwerke wieder ans Netz gehen können, um Erdgas bei der Stromproduktion einzusparen. Das entsprechende Gesetz soll am 8. Juli 2022 den Bundesrat passieren und sofort in die Umsetzung gehen.

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Welche Auswirkungen hat die Alarmstufe?

Die ausgerufene Alarmstufe kann aber auch für Wirtschaft und Privathaushalte erhebliche finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. Um den Gasmarkt im Falle einer strukturellen Störung insgesamt funktionsfähig zu halten, sollen Gasversorgungsunternehmen vor Insolvenz geschützt werden. Deshalb wurde im Mai 2022 das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) novelliert. Dieses räumt Gasversorgungsunternehmen das Recht ein, höhere Einkaufspreise, die ggf. zur Erfüllung ihrer Lieferverträge realisiert werden müssen, direkt an ihre Kunden weiterzugeben. Voraussetzung für die Anwendung dieses Preisanpassungsrechts nach dem

EnSiG ist, dass die Alarmstufe nach dem „Notfallplan Gas“ ausgerufen wurde und die Bundesnetzagentur eine strukturelle Störung der Gasversorgung angezeigt hat. Diese Feststellung hat die Bundesnetzagentur bislang noch nicht getroffen. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesnetzagentur haben aber signalisiert, die Lage zu monitoren und im Bedarfsfall zu handeln.

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Warum steigt bei einer Gasmangellage auch der Strompreis am Markt so stark?

Dieser Effekt liegt aktuell in den Preisen für die Energieträger begründet. Wenn die Preise gerade für Erdgas sehr stark steigen, dann ziehen die Preise an den Großhandelsmärkten für Strom mit. In diesem Video werden die Zusammenhänge und Preisbestandteile in nur drei Minuten anschaulich erklärt: https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/strom-strompreis-energiekosten-1.5600730

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Wann werden die Preise für Strom und Erdgas wieder sinken?

Eine seriöse Prognose ist nicht möglich. Viele Wissenschaftler und Branchenkenner gehen davon aus, dass uns hohe Energiepreise einige Jahre lang begleiten können. Es gibt einige staatliche Entlastungspakete, die die Preissteigerungen zumindest etwas eindämmen, weitere sind geplant.

  • Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022
  • einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen
  • Kinderbonus als zusätzliche Einmalzahlung für Familien von 100 Euro pro Kind
  • weitere Einmalzahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen

Für Unternehmen gibt es mehrere Programme, um die Liquidität zu sichern, Kostenzuschüsse sowie Eigen- und Hybridkapitalhilfen.

Die Details zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung sind hier aufgelistet: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.htm

Privathaushalte

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Was ändert sich für private Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Ausrufen der Frühwarnstufe?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ändert sich mit der Ausrufung der Alarmstufe erst einmal nichts. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Es gibt aktuell keine Versorgungsengpässe.

Die Bundesregierung ruft jedoch alle Bürgerinnen und Bürger dringend auf, wo und wann immer es möglich ist, Energie zu sparen. Jede einzelne eingesparte Kilowattstunde Erdgas macht Deutschland unabhängiger von russischen Gaslieferungen, entlastet Verbraucher finanziell und hilft im Kampf gegen die Klimakrise.

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Was können Verbraucherinnen und Verbraucher tun, um Energie und Kosten zu sparen?

Jeder einzelne Verbraucher kann mithelfen, Energie und damit auch Kosten zu sparen. Wirksame Maßnahmen für die Einsparung von Gas sind: Wartung des Heizungsgerätes für einen energiearmen und fehlerfreien Betrieb, Optimierung der Geräteeinstellungen (Heizkurve), Durchführung eines hydraulischen Abgleichs (Ersparnis von bis zu 15 % Gas möglich), Reduzierung der Raumtemperatur, Nachtabsenkung, Senkung der Raumtemperatur bei längerer Abwesenheit (Urlaub). Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad reduziert den Energieverbrauch um rund 6 Prozent. (Quelle: www.bundesregierung.de).

Bei elektrischen Geräten sollte man auf „Energiefresser“ achten und diese möglichst austauschen. Hilfreich ist auch die Umstellung der Leuchtmittel auf verbrauchsarme LED. Unter www.gemeindewerke-peinerland.de finden Interessenten hilfreiche Energiespartipps. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger aktiv von Experten (z. B. Klimaschutzagentur des Landkreises oder des Landes, Energieberatungsstellen, Verbraucherzentralen) beraten lassen, welche zusätzlichen Einsparpotenziale in ihrem Haushalt über die genannten Maßnahmen hinaus bestehen.

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Werden private Haushalte von Gas-Abschaltungen betroffen sein, wenn es zum Ausrufen der „Notfallstufe Gas“ kommen sollte?

Auch wenn es zu Versorgungsengpässen im kommenden Winter kommen sollte, sind private Haushalte und soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser besonders geschützt. Das heißt, auch bei einer Gasknappheit ist ihre Versorgung gewährleistet.

Nicht auszuschließen ist allerdings, dass es zu weiteren Preissteigerungen kommen wird.

Daher hat die Ampel-Koalition ein zweites Entlastungspaket beschlossen. Auch wird die Bundesregierung die weitere Preisentwicklung genau beobachten und prüfen, ob und welchen weiteren Handlungsbedarf es gibt.

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Ist die Versorgung der Haushalte gesichert?

Ja, die Versorgung der privaten Haushalte ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Darüber hinaus gelten Privathaushalte als geschützte Kunden und werden während einer akuten Gasmangellage so lange wie möglich weiter beliefert.

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Profitieren die Gemeindewerke Peiner Land von den hohen Preisen für Strom und Erdgas?

Wir profitieren nicht von dieser Situation. Im Gegenteil: Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen seit Herbst 2021 eine extrem anspruchsvolle Preisentwicklung beherrschen. Kein Energieversorgerhat ein Interesse daran, in diesen Zeiten die Gewinne aus dem Verkauf von Energie zu erhöhen. Natürlich werden die Umsätze im Energiegeschäft steigen, dieser Effekt ist aber vor allem den gestiegenen Preisen an den Energiemärkten geschuldet.

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Warum steigt mein Strompreis, obwohl mein Tarif zu 100 % aus erneuerbaren Energien besteht?

Windkraftanlagen und Photovoltaik sind volatile Stromproduzenten, d. h. Menge und Zeitpunkt der Stromerzeugung sind abhängig von Anlagenstandort, Jahreszeit und aktueller Witterung. Bei Dunkelheit und Windstille liefern diese Anlagen wenig bis keinen Strom. Um die Stromnachfrage jederzeit zu decken und 24/7 über 365 Tage hinweg sicherzustellen, werden für die Verstromung fossile Brennstoffe (Gas, Öl, Kohle) und Atomkraft eingesetzt.

Die Preisbildung am Strommarkt erfolgt nach der sogenannten „Merit Order“, die für jede Stunde eines Jahres die Stromnachfragen mit den Angeboten abgleicht. Zum Zuge kommen die Kraftwerke in der Reihenfolge ihrer Angebotspreise, die günstigsten zuerst. Der jeweilige Stundenpreis entspricht dann dem Gebot des letzten Kraftwerks, das noch benötigt wird, um die Nachfrage an Strom zu decken. Der so ermittelte Stundenpreis bestimmt die Erlöse auch aller günstigeren Kraftwerke. Oftmals werden Gaskraftwerke benötigt, um die Stromnachfrage zu decken. Da Erdgas auf dem Weltmarkt zurzeit sehr teuer ist, steigt auch der Strompreis.

Die EU hat deshalb bereits eine Reform der Preisbildung im Strommarkt angekündigt. Wann diese genau kommt und wie sie konkret aussieht, ist noch offen.

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Wann kommt die Mehrwertsteuersenkung für Erdgas und Fernwärme?

Der Bundesrat hat der Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent zugestimmt. Der gesenkte Mehrwertsteuersatz gilt für alle Gas- und Fernwärmelieferungen vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024.

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Kommt auch eine Mehrwertsteuerabsenkung für Strom?

Aktuell werden Forderungen von Energieverbänden laut, Privathaushalte und Industrie ebenfalls durch eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Stromlieferungen von 19 auf 7 Prozent finanziell zu entlasten. Konkrete Pläne der Bundesregierung dazu sind jedoch noch nicht bekannt.

Unternehmen

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Was ändert sich für Unternehmen?

In der Frühwarnstufe ändert sich für Unternehmen erst einmal nichts. Es erfolgt in der Frühwarnstufe kein Markteingriff. Die bereits bestehenden Maßnahmen werden aber fortgesetzt. Zu den Auswirkungen der EU-Sanktionen auf die Wirtschaft arbeitet das BMWK an Hilfen für Unternehmen. Die Arbeiten an einem KfW-Kreditprogramm laufen auf Hochtouren. Auch weitere Unterstützungsmaßnahmen werden aktuell in der Bundesregierung beraten.

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Wie ist geregelt, welche Unternehmen von einer Gas-Abschaltung betroffen sind?

Wird im dreistufigen „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung die zweite Stufe „Alarmstufe“ ausgerufen, greifen ggf. vertragliche Vereinbarungen mit den Gasversorgern zur Einschränkung des Gasbezugs. Wir suchen dazu im Vorfeld das Gespräch mit unseren Netzkunden, die laut Abschaltplan betroffen sind/sein könnten.

Wird die letzte, die „Notfallstufe“, durch die Bundesregierung ausgerufen, greift die gesetzlich geregelte Priorisierung. Darin gelten nur Unternehmen als geschützt, die grundlegende soziale Dienste erbringen (z. B. Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen etc.) oder Unternehmen, die Fernwärme produzieren.

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Wann ist mit einer Aufforderung zur Gas-Abschaltung zu rechnen?

Voraussetzung für eine Gas-Abschaltung ist die Erklärung der „Notfallstufe“ seitens der Bundesregierung. Sollte diese Situation eintreten, müssen in den Gasnetzen zahlreiche, teils hochkomplexe technische Handlungen durchgeführt werden, die eine genaue Berechnung unmöglich machen. Eine aktuelle Beurteilung der Lage finden Sie auf Website der Bundesnetzagentur.

Wichtig: Alle Unternehmen sind dringend aufgerufen, eigene Notfallpläne zu erstellen, die im Falle einer kurzfristigen Gasmangellage eine schnelle Reaktion innerhalb weniger Stunden seitens des betroffenen Unternehmens ermöglichen.

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Was passiert, wenn Unternehmen nach der Aufforderung, das Gas abzustellen, dieser nicht fristgemäß nachkommen?

In diesem Fall ist der Netzbetreiber gemäß § 16 Abs. 2 EnWG i. V. m. § 16 EnWG berechtigt und sogar verpflichtet, die Abschaltungsmaßnahme selbst umzusetzen.