Peiner Land STROM

 

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0 bis 30.000 kWh

 

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Auf einen Blick:

Ihre Preise

Arbeitspreis brutto 30,37 ct/kWh (netto 25,52 ct/kWh)**
Grundpreis brutto 11,66 €/Monat (netto 9,80 €/Monat)**

**Alle Brutto-Angaben verstehen sich inklusive Steuern und Abgaben. In den brutto Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 % enthalten. Rundungsdifferenzen sind möglich. Gültiger Preisstand seit 1. Januar 2026.

Vertragserstlaufzeit: 12 Monate

Kündigungsfrist: 1 Monat

 

Der Vertrag endet nach Ablauf des zwölften Belieferungsmonats. Er verlängert sich auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Erstlaufzeit. 

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Informationen zum grundzuständigen Messstellenbetreiber

Sofern Sie keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist für Ihre Messstelle im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH der aktuell grundzuständige Messstellenbetreiber Avacon Netz GmbH zuständig.

Aktuelle Informationen zum Messtellenbetrieb erhalten Sie direkt beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetrieb umfasst die in § 3 MsbG beschriebenen Aufgaben, insbesondere den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und verbrauchter Energie. 

Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen.

Der Messstellenbetreiber hat ein Zutrittsrecht nach § 38 MsbG. Danach müssen Sie nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und seinem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, im Rahmen des Betriebs, zur Wartung eines intelligenten Messsystems oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist.

Wir werden als Lieferant Daten und Informationen zu Ihrem Belieferungsverhältnis, die an den Messstellenbetreiber zu übermitteln sind, unverzüglich an diesen weiterleiten (insbesondere alle für den Ein- oder Ausbau sowie für den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen).

Wenn Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, können Sie vom Messtellenbetreiber verlangen, standardmäßig jederzeit die in § 61 Abs. 1 MsbG benannten Verbrauchsinformationen einzusehen. Für die Einsichtnahme gilt § 61 Abs. 2 MsbG. Verfügen Sie über eine moderne Messeinrichtung, können Sie vom Messstellenbetreiber verlangen, standardmäßig die Informationen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 MsbG sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einzusehen. Unbeschadet des Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 hat der Messstellenbetreiber Ihnen auf Verlangen auch Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie der zuständige Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.

Weitere Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen – melden Sie sich auch gerne bei unserem Kundenservice unter 05351 38880320 oder per E-Mail an kundenservice@avacon.de.

 

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.

Persönlich im Kundenzentrum in der Woltorfer Str. 64 in 31224 Peine.

Fon 05171 7919-0

kundenservice@gw-peinerland.de

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