Peiner Land STROM Dynamisch

 

Gekoppelt an Börsenpreise.

100 % Ökostrom.

Intelligentes Messsystem erforderlich.

 

Nutzen Sie unseren preislich dynamischen Tarif für eine bewusste und optimierte Verbrauchssteuerung.

Unser dynamischer Stromtarif

Optimieren Sie Ihre Stromkosten, indem Sie Ihren Verbrauch flexibel an die Börsenpreise anpassen. Mit einem intelligenten Messsystem nutzen Sie gezielt Niedrigpreisphasen und sparen nachhaltig – für Ihren Geldbeutel und die Energiewende.

Chancen Risiken
Kostenreduktion: Durch eine aktive Verbrauchssteuerung in Niedrigpreisphasen können Sie von günstigen untertägigen Börsenpreisen profitieren. Preisschwankungen: Steigende Börsenpreise werden direkt an Sie weitergegeben.
Transparente Abrechnung: Ihr Verbrauch wird minutengenau erfasst und stundengenau abgerechnet – lästige Zählerablesungen entfallen. Aktive Verbrauchssteuerung: Um von günstigen Börsenpreisen zu profitieren, müssen Sie Ihren Verbrauch in preislich attraktive Zeiten verlagern.
Kostenkontrolle: Mit monatlichen Abrechnungen vermeiden Sie unerwartete Nachzahlungen. Variierende Rechnungsbeträge: Aufgrund schwankender Börsenpreise und saisonaler Verbrauchsunterschiede können die monatlichen Abrechnungsbeträge stark variieren.

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Voraussetzungen für die Belieferung

Für die Belieferung mit einem dynamischen Tarif ist zwingend ein intelligentes Messsystem (Stromzähler) gemäß § 2 Nr. 7 Messstellenbetriebsgesetz notwendig. Dieses System kann beim zuständigen Messstellenbetreiber beauftragt werden. Bis zum Einbau eines intelligenten Messsystems fällt ein Übergangs-Arbeitspreis Energie an. Die Abrechnung zu Börsenstrompreisen erfolgt erst ab dem 1. des auf den Einbau folgenden Kalendermonats.

Hinweis: Der Messstellenbetreiber hat ab Beauftragung des intelligenten Messsystems (durch den Kunden beim Messstellenbetreiber) 4 Monate Zeit, die Abnahmestelle mit einem intelligenten Messsystem auszustatten.

Informationspflichten

Dieser Vertrag regelt die Belieferung mit Strom mit einem dynamischen Tarif im Landkreis Peine. Die für dieses Stromprodukt eingekaufte Energie stammt zu 100 % aus erneuerbaren Energien. Der Tarif spiegelt die Preisschwankungen auf den Kurzfristmärkten für Strom, den sogenannten Spotmärkten wider. Bezugspunkt für den Tarif dieses Vertrags ist die Preisbildung am Day-Ahead-Markt der Energiebörse EPEX-Spot SE. Jeden Werktag um 12 Uhr wird in einer Auktion ein Preis für jede Stunde der 24 Stunden des nächsten Tages ermittelt; am Freitag oder vor einem Feiertag jeweils für jede Stunde der folgenden Tage bis Montag oder den ersten Werktag (ohne Sonnabend) nach dem Feiertag.

 

Das vom Kunden zu zahlende Entgelt besteht neben einem vertrieblichen Grundpreis, aus einem Arbeitspreis Energie pro Kilowattstunde, der sich am Day-Ahead-Markt der Energiebörse EPEX-Spot SE (www.epexspot.com) für die jeweilige Stunde fortlaufend neu bildet, einem Vertriebskostenaufschlag sowie den Netz- und Messstellenbetriebsentgelten, Abgaben, Umlagen und der Stromsteuer sowie der Umsatzsteuer. Damit der Verbrauch der jeweiligen Stunde zugeordnet werden kann, ist ein intelligentes Messsystem erforderlich.

 

Der Kunde kann durch Steuerung seines Strombezuges von Stunden günstiger untertägiger Börsenpreise (etwa aufgrund der Verfügbarkeit erneuerbarer Energien wie Wind oder Sonne im Stromnetz) profitieren und – soweit möglich – in Stunden hoher Strompreise (z. B. wenig Wind bzw. Sonne) seinen Bezug reduzieren. Anders als bei einem statischen Tarif, also einem einheitlichen Preis für alle Stunden z. B. eines Jahres, werden bei einem dynamischen Tarif also auch Preisausschläge (in denen der Strom besonders günstig oder besonders teuer ist) vom Kunden unmittelbar wahrgenommen. Dies bietet Risiken wie Chancen und ist insbesondere für Kunden attraktiv, die einen nennenswerten Teil ihres Bezugs in Stunden mit günstigeren Preisen verlagern können.

 

Neben Preisunterschieden für einzelne Stunden eines Tages unterliegt der Strommarkt insgesamt Preisschwankungen. So kam es etwa als Folge des Ukrainekrieges trotz weiter-hin bestehender unterschiedlicher Stundenpreise zu einem starken Preisanstieg des Gesamtmarktes (durchschnittlicher Tagespreis). Solche allgemeinen Preisentwicklungen werden bei einem dynamischen Tarif nicht durch einen vereinbarten Festpreis abgefangen und dadurch verzögert weitergegeben. Auch dies bietet Risiken wie Chancen. Von einem Absinken des allgemeinen Preisniveaus partizipiert der Kunde ebenfalls unmittelbar und nicht wie bei einem Festpreis nur verzögert. Die Bindung des tatsächlichen Strombezuges an den aktuellen Börsenpreis des Spotmarktes kann zudem dazu führen, dass die Höhe der vom Kunden zu zahlenden Rechnung aufgrund der volatilen Börsenpreise und etwaiger jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen monatlich stark variiert.

 

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Informationen zum grundzuständigen Messstellenbetreiber

Sofern Sie keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt haben, ist für Ihre Messstelle im Netzgebiet der Avacon Netz GmbH der aktuell grundzuständige Messstellenbetreiber Avacon Netz GmbH zuständig.

Aktuelle Informationen zum Messtellenbetrieb erhalten Sie direkt beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber. Der Messstellenbetrieb umfasst die in § 3 MsbG beschriebenen Aufgaben, insbesondere den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messstelle und ihrer Messeinrichtungen und Messsysteme sowie die Gewährleistung einer mess- und eichrechtskonformen Messung entnommener und verbrauchter Energie. 

Der Messstellenbetreiber bestimmt gemäß § 8 Abs. 1 MsbG Ort, Art, Zahl und Größe von Messeinrichtungen sowie, soweit erforderlich, von Steuerungseinrichtungen.

Der Messstellenbetreiber hat ein Zutrittsrecht nach § 38 MsbG. Danach müssen Sie nach vorheriger schriftlicher Benachrichtigung dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und seinem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten den Zutritt zu Ihrem Grundstück und zu Ihren Räumen gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, im Rahmen des Betriebs, zur Wartung eines intelligenten Messsystems oder zur Ablesung der Messeinrichtungen erforderlich ist.

Wir werden als Lieferant Daten und Informationen zu Ihrem Belieferungsverhältnis, die an den Messstellenbetreiber zu übermitteln sind, unverzüglich an diesen weiterleiten (insbesondere alle für den Ein- oder Ausbau sowie für den Messstellenbetrieb erforderlichen Informationen).

Wenn Sie über ein intelligentes Messsystem verfügen, können Sie vom Messtellenbetreiber verlangen, standardmäßig jederzeit die in § 61 Abs. 1 MsbG benannten Verbrauchsinformationen einzusehen. Für die Einsichtnahme gilt § 61 Abs. 2 MsbG. Verfügen Sie über eine moderne Messeinrichtung, können Sie vom Messstellenbetreiber verlangen, standardmäßig die Informationen aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 MsbG sowie historische tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Energieverbrauchswerte jeweils für die letzten 24 Monate einzusehen. Unbeschadet des Art. 15 i. V. m. Art. 12 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 hat der Messstellenbetreiber Ihnen auf Verlangen auch Einsicht in die im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten auslesbaren Daten zu gewähren, soweit diese Daten nicht personenbezogen sind.

Bitte beachten Sie, dass Sie der zuständige Messstellenbetreiber im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb, insbesondere zur Durchführung von Maßnahmen an Ihrer Messeinrichtung oder zur Terminvereinbarung, direkt kontaktiert.

Weitere Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen – melden Sie sich auch gerne bei unserem Kundenservice unter 05351 38880320 oder per E-Mail an kundenservice@avacon.de.

 

Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern.

Persönlich im Kundenzentrum in der Woltorfer Str. 64 in 31224 Peine.

Fon 05171 7919-0

kundenservice@gw-peinerland.de

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